Terminsgebühr bei anerkenntnis im sozialgerichtsverfahren

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Das Verfahren über eine Verpflichtungsklage endet durch angenommenes Anerkenntnis, ohne dass mündlich verhandelt worden war. 1 1,2 Terminsgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. VV, ,60 EUR ; Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. VV, 20,00 EUR ; ,00 EUR ; 19 % Umsatzsteuer. 2 Das Sozialgericht Hildesheim hat mit Beschluss vom zum dass keine Terminsgebühr beim Anerkenntnis im sozialgerichtlichen. 3 Im Folgenden soll der Frage auf den Grund gegangen werden, ob die Terminsgebühr auch bei einem Anerkenntnis anfällt und ob es hiervon Ausnahmen gibt. 4 Terminsgebühr (Nr. VV RVG und Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG) und fiktive Terminsgebühr. a.) Terminsgebühr (Nr. VV RVG und Vorbem. 3 VV RVG): Die Terminsgebühr ist in Nr. VV RVG für das erstinstanzliche Verfahren mit einem Betragsrahmen von 50– € versehen (Mittelgebühr €). 5 Die Mittelgebühr beträgt demnach EUR (früher EUR). Die Terminsgebühr in diesen Verfahren richtet sich nach Nr. VV und bewegt sich in einem Betragsrahmen von 60 bis EUR (Mittelgebühr = EUR), früher 50 bis EUR (Mittelgebühr = EUR). 6 Der Gebührenrahmen bei der Terminsgebühr beträgt 50,00 bis ,00 € (bis zum 20,00 bis ,00 €); in Revisionssachen sogar 80,00 bis ,00 €. Eine Terminsgebühr entsteht auch ohne mündliche Verhandlung, wenn in einem Verfahren die müdlung zwar vorgeschrieben ist, aber im Einverständnis mit den Parteien. 7 Fällt die Terminsgebühr gemäß RVG bei einem Anerkenntnis an? Für Sie als Rechtsanwalt regelt das Vergütungsverzeichnis zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: VV RVG) eine bunte Vielfalt an denkbaren Gebühren. Die hier mitunter normierte Terminsgebühr entsteht dabei sowohl für die Wahrnehmung. 8 Das SG hat allerdings beide Geschäftsgebühren ohne Begrenzung hälftig angerechnet. Es hat sich dabei an der Rechtsprechung des BGH zu der vergleichbaren Problematik bei Wertgebühren orientiert (RVG prof 17, 96): Bei Wertgebühren soll bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren aus Teilwerten auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert jede Geschäftsgebühr hälftig. 9 Eine Einigungsgebühr entstehe bei der bloßen Annahme eines Anerkenntnisses zur Erledigung des Rechtsstreits nicht. Die fiktive Terminsgebühr sei auf 90 % der Verfahrensgebühr festzusetzen (Anm. S. 2 zu Nr. VV). Mit seiner Erinnerung hat der Beschwerdeführer sein Begehren auf Vergütung der beantragten Einigungsgebühr weiterverfolgt. terminsgebühr bei anerkenntnis im schriftlichen verfahren 10 3106 vv rvg 12